AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 01.04.2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der

Seestern Apartments zur Beherbergung in der

Wittenburger Straße 34-36, 19053 Schwerin

sowie alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen des Vermieters.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Wohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Mit der Buchungsanfrage bietet der Gast dem Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an.
  2. Der Vertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung (per E-Mail ausreichend) durch den Vermieter zustande.
  3. Erfolgt die Buchung über ein Online-Portal, gelten ergänzend deren Geschäftsbedingunge

§ 3 Mietdauer, An- und Abreise

  1. Die Ferienwohnung wird für die im Mietvertrag vereinbarte Zeit vermietet.
  2. Am Anreisetag steht die Wohnung ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
  3. Am Abreisetag ist die Wohnung bis 11:00 Uhr geräumt zu übergeben. Eine verspätete Räumung kann zusätzliche Kosten verursachen. Die Wohnung ist so zu verlassen, wie diese zu Beginn übergeben wurde (Möbel und Inventar gleiche Aufstellung und Zustand). Die Geschirrspülmaschine sollte gestartet werden, falls es noch schmutziges Geschirr gibt. Der Müll ist in die dafür vorgesehenen Müllbehälter zu entsorgen. Benutzte Bettwäsche ist eigenständig abzuziehen.
  4. Abweichende Uhrzeiten gelten nur mit voriger Abstimmung.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Preise.
  2. Im vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten enthalten. Dazu gehören insbesondere
    • Strom, Wasser, Abwasser,
    • WLAN,
    • Nutzung der Streamingdienste Netflix und Disney+,
    • bereitgestellte Kaffeekapseln, Handseife und Shampoo,
    • Nutzung von Bettwäsche, Handtüchern, Badvorlegern, Geschirrhandtüchern,
    • Erstausstattung Geschirrspültabs, Geschirrspültuch, Küchenrolle, Toilettenpapier, Müllbeutel,
    • Übernachtungssteuer an die Stadt Schwerin (Höhe 7%),
    • Mehrwertsteuer,
    • Gebäudeversicherung,
    • Grundsteuer, Schornsteinfegergebühren.
  3. Darüber ist die jeweils geltende Höhe der Endreinigung enthalten.
  4. Eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises ist innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Die Anzahlung dient der Reservierung des Buchungszeitraums.
  5. Der Restbetrag ist spätestens 10 Tage vor Anreise zu zahlen.
  6. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Die Rechnung weist die geltenden Zahlungsziele aus.
  7. Gerät der Gast mit der Zahlung in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5 Kaution

Der Vermieter ist berechtigt eine Kaution zu verlangen.

Die Rückzahlung erfolgt unverzüglich nach Abreise, sofern keine Schäden oder offene Forderungen bestehen.

§ 6 Rücktritt durch den Gast (Stornierung)

  1. Der Gast kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform.
  2. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
  3. Es fallen folgende Stornogebühren an:
  • bis 5 Tage vor Anreise: 0 % (kostenfreie Stornierung)
  • weniger als 5 Tage vor Anreise oder Nichtanreise: 100 %
  1. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  2. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
  3. Der Vermieter ist gehalten, die gebuchte Unterkunft anderweitig zu vergeben, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Der Mieter kann bei Rücktritt einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das Mietverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich/persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter, dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

§ 7 Rücktritt durch den Vermieter

Der Vermieter kann vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten bzw. kündigen, wenn:

  • höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen,
  • der Gast falsche Angaben gemacht hat,
  • die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung etc.) trotz Mahnung nicht fristgerecht erfolgt,
  • sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

§ 8 Nutzung der Ferienwohnung

  1. Die Wohnung darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl genutzt werden.
  2. Haustiere sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Generell sind die Apartments tierfrei.
  3. In den Apartments und in allen Gebäuden herrscht striktes Rauchverbot. Sollte entgegen der Mietbedingungen im Gebäude geraucht werden, wird auf Kosten des Verursachers bzw. des Mieters ein spezialisiertes Reinigungsunternehmen für die Entfernung des Geruchs beauftragt.
  4. Veranstaltungen und Feiern sind nicht erlaubt. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch den Vermieter.
  5. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages.

§ 9 Pflichten des Mieters

Der Mieter bzw. alle nutzenden Gäste verpflichten sich,

  1. das Mietobjekt (die Wohnung sowie die zur Erreichung der Wohnung notwendigen Objektteile des Miethauses) pfleglich und mit aller Sorgfalt zu behandeln.

(Dazu zählt auch, dass in Ausgussbecken und Toiletten keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches hineingeworfen oder gegossen werden dürfen. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.)

  1. bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen des Mietobjektes alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evt. Entstehenden Schaden gering zu halten,
  2. Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen

(für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen, ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht wurden. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die nicht rechtzeitige Anzeige verursachter Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. Unterlässt der Mieter die unverzügliche Schadensmeldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistung (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.)

  1. bei Abreise besenrein zu übergeben, Fenster zu schließen

(sollte ein plötzlich eintretenden Regen Wasserschäden verursachen, kann der Mieter haftbar gemacht werden) und Heizungen auf 17 Grad runterzudrehen,

  1. Inventar vollständig und frei von Mängeln zu hinterlassen.

Für verursachte Schäden haftet der Gast nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 10 Ruhezeiten

Die Mieter und ihre Gäste sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Störende Geräusche, insbesondere lautes Türwerfen oder solche Tätigkeiten, die Mitbewohner anderer Apartments durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. In der Zeit von 23:00 Uhr bis 7:00 Uhr am Folgetag ist Ruhezeit.

§ 11 Schallmessung

In den Apartments sind Schallmessgeräte der Firma „Minut“ eingerichtet. Das Gerät misst in Echtzeit den Schallpegel. Sollte der durchschnittliche Schwellenwert von 75dB über einen Zeitraum von 10 Minuten überschritten werden, alarmiert das Gerät sowohl die Gäste per E-Mail als auch die Vermieter per SMS. Das Gerät erkennt ferner Zigarettenrauch, Menschenmengen und überwacht das Innenklima der Apartments.

§ 12 Haftung des Vermieters

  1. Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjekts und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der der gesamten Mietzeit zu erhalten.
  2. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.
  3. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 563a BGB und nicht in Fällen höherer Gewalt (z. Bsp. Brand, Überschwemmung etc.).
  4. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  5. Eine Haftung für eingebrachte Sachen wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

13 WLAN-Nutzung

WLAN wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Für die Nutzung gelten folgende Bedingungen:

  1. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Der Gast verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte abzurufen oder zu verbreiten.
  3. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Datenverlust oder Schadsoftware.

§ 14 Fundsachen

Sollten aus Versehen persönliche Gegenstände in den Apartments hinterlassen worden sein, werden diese auf Kosten des Mieters nachgesandt. Fundsachen werden maximal 3 Monate aufbewahrt. Die Haftung für vergessenes Eigentum ist ausgeschlossen.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Vermieters.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

 

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